Sie sind ein nicht EU-Bürger und wollen Ihre Fahrerlaubnis aus einem Drittland umschreiben. Wir helfen Ihnen Ihren z.B. russischen, ukrainischen, türkischen, iranischen, kasachischen oder einen anderen Führerschein OHNE PRÜFUNG  in  einen in Deutschland,  Österreich  und  in allen anderen EU Ländern gültigen Führerschein umzuschreiben.

Wenn Sie keinen  Führerhschein haben, dann können Sie einen Neuen bei uns erwerben.



Ausländischer Führerschein – Austausch / Umtausch/ Umschreibung


Allgemeine Informationen

Grundsätzlich können fast alle ausländische Führerscheine umgeschrieben / umgetauscht / ausgetauscht  werden (Befristungen oder abgelaufene Fristen aus dem Herkunftsstaat werden auch auf dem slowakischen Führerschein erscheinen).

EU- bzw. EWR-Führerscheine

EU- bzw. EWR-Führerscheine werden in der Slowakei  anerkannt, d.h. sie müssen nicht, können jedoch auf Wunsch umgeschrieben / ausgetauscht / umgetauscht werden.

Hinweis: Auch Führerscheine aus den neuen Mitgliedstaaten der EU (inklusive Rumänien und Bulgarien) müssen nicht umgeschrieben / ausgetauscht / umgetauscht werden.

Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheine

Inhaber und Inhaberinnen von Führerscheinen aus Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Ländern müssen  keine Fahrprüfung ablegen und haben die Möglichkeit den Führerschein einfach umschreiben / austauschen / umtauschen lassen. Hierfür muss die Wohsitzregelung beachtet werden.

Hinweis: EU- Bürger die außerhalb der EU bzw. des EWR einen Führerschein erworben haben, müssen den ausländischen Führerschein auch umschreiben / austauschen / umtauschen lassen. Eine Umschreibung ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie sich in dem Land, in dem Sie den ausländischen Führerschein erworben haben, mindestens sechs Monate aufgehalten haben.


Voraussetzungen

Der Besitzer oder die Besitzerin des ausländischen Führerscheins muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Fristen

Ein Führerschein aus einem Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Staat wird innerhalb von sechs Monaten ab der Anmeldung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes in der Slowakei umgeschrieben / ausgetauscht / umgetauscht werden.


 

Verfahrensablauf

Sie nehmen zu uns Kontakt auf! Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

Sie reisen an. Wir melden für Sie einen Wohnsitz an.

Sie müssen einen Antrag auf die Umschreibung  eines ausländischen Führerscheins stellen. Das Formular erhalten Sie bei uns.

Hinweis: Durch etwaige kriminaltechnische Untersuchungen kann sich das Verfahren verzögern. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, wie lange das dauert.

 

Erforderliche Unterlagen

bei freiwilliger Umschreibung eines EU- bzw. EWR-Führerscheins:

  • Reisepass oder Ausweiss

  • ausländischer Führerschein

  • ein Passfoto ist nicht erforderlich, es wird direkt auf dem Amt gemacht. 

  • Slowakischer Wohsitznachweis.  (Wir helfen ihnen dabei diesen Nachweis zu bekommen)

 

Hinweis: Hausertztbescheinigung wird nur dann verlangt, wenn begründete Bedenken bestehen. Manche Behörden verlangen eine Bestätigung der Ausstellungsbehörde, ob etwas gegen die Umschreibung des EWR-Führerscheins spricht.

bei Umschreibung eines Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Führerscheins:

  • Reisepass, Ausweiss

  • ausländischer Führerschein

  • unter Umständen eine Übersetzung des Führerscheins

  • ein Passfoto ist nicht erforderlich, es wird direkt auf dem Amt gemacht. 

  • Slowakischer Wohnsitznachweis.  (Wir helfen ihnen dabei diesen Nachweis zu bekommen)

  • unter Umständen ein Arztattest. 

 

Hinweis: Es werden gelegentlich (Ortsabhängig) die Originaldokumente plus beglaubigte Kopien verlangt (von der Bestätigung der Meldung und Gutachten eine Kopie sowie vom alten Führerschein und Reisepass zwei Kopien). Alle Kopien, Übersetzungen und Beglaubigungen machen wir vor Ort.


Kosten

  • Umschreibung/Wohsitz/Unterlagen : 1055,70 Euro

  • Expressherstellung: zusätzlich 20 Euro

Hinweis: Anreise, Hotel und evt. Kosten für das ärztliche Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.


Zusätzliche Informationen

Gültigkeitsdauer ausländischer Führerscheine in der Slowakei

  • aus einem EU- bzw. EWR-Staat: zeitlich unbegrenzt.

  • aus einem Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Staat:

    • bei Wohsitzanmeldung in der Slowakei: sechs Monate ab Gründung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes, wenn der Besitzer oder die Besitzerin das 18. Lebensjahr vollendet hat

Achtung:

Falls der ausländische Führerschein nicht in slowakischer oder tschechischer Sprache abgefasst ist, wird dieser nur in Verbindung mit einem internationalen Führerschein oder mit einer Übersetzung umgeschrieben / ausgetauscht / umgetauscht.

 

 

 Führerscheinerwerb

 

 

Allgemeine Informationen

Wir können Sie in allen  Führerscheinklassen ausbilden!  

Ein EU Führerschein aus der Slowakei wird in allen EU -Ländern anerkannt und ist zeitlich unbegrenzt gültig d.h. sie müssen nicht, können jedoch auf freiwilliger Basis diesen Führerschein in jedem EU Land umschreiben.

Hinweis: Die Umschreibung wird in manchen Ländern eingeschränkt, wenn landesspezifische Vorschriften, wie z.B. deutsche MPU, dies nicht erlauben.

Inhaber und Inhaberinnen von Führerscheinen aus Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Ländern müssen  bei uns keine Fahrprüfung ablegen und haben die Möglichkeit den Führerschein einfach umschreiben / austauschen / umtauschen lassen. Hierfür muss die Wohsitzregelung beachtet werden.

Hinweis: EU- Bürger die außerhalb der EU bzw. des EWR einen Führerschein erworben haben, müssen den ausländischen Führerschein auch umschreiben / austauschen / umtauschen lassen. Eine Umschreibung ist jedoch nur dann möglich, wenn Sie sich in dem Land, in dem Sie den ausländischen Führerschein erworben haben, mindestens sechs Monate aufgehalten haben.


Voraussetzungen

Die Fahrschüler mussen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Keine Fahrsperre und keine MPU-Auflage im Heimatland.


Fristen

Ein Führerschein  bei EU- bzw nicht EU-Bürgern wird innerhalb von sechs Monaten ab der Anmeldung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes in der Slowakei erworben.


 

Verfahrensablauf

Sie nehmen zu uns Kontakt auf! Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin.

Sie reisen an. Wir melden für Sie einen Wohnsitz an.

Sie müssen einen Antrag bei der Fahrschule stellen. Das Formular erhalten Sie bei uns.

Hinweis: Durch etwaige verkehrsspezifische Untersuchungen kann sich das Verfahren verzögern. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, wie lange das dauert. (Abhängig aus welchem Land Sie kommen)

Erforderliche Unterlagen

Beim Führerscheinerwerb eines EU- Bürgers:

  • Reisepass oder Ausweiss

  • ein Passfoto (Hochformat ca. 35 mm x 45 mm). 

  • Meldebestätigung aus dem Heimatland.  (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)
     

Hinweis: Ein Arztattest wird nur dann verlangt, wenn begründete Bedenken bestehen.

Beim Führerscheinerwerb eines Nicht-EU- Bürger´s:

  • Reisepass

  • ein Passfoto (Hochformat ca. 35 mm x 45 mm). 

  • Meldebestätigung aus dem Heimatland.  (erleichtert die Abwicklung bei der Behörde)

  • Attest vom Hausarzt . 

  • Weitere Unterlagen. Die sind Länderabhangig, und werden bei der Einzelberatung bekannt gegeben.

Kosten

  • Führerschein A + B (PKW und Motorrad) : 1450,70 Euro

  • Führerschein C (LKW über 3,5 T) : 1450,70 Euro

  • Führerschein C+E : 2400 Euro

  • Führerschein A + B + C (PKW + Motorrad + LKW über 3,5 T) : 2400 Euro

  •  

Hinweis: Anreise, Hotel und evt. Kosten für das ärztliche Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.


Zusätzliche Informationen

Das Geld für den Führerschein kann auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden.

Ratenzahlungen sind möglich.